Der Finanzsektor wird zunehmend reglementiert, was zwangsläufig eine striktere Kontrolle der Mitarbeiter und Bewerber mit sich bringt, da das Human Risk ein gewichtiges Risiko darstellt. Auch wenn keine spezifisch auf die besonderen Beschäftigungsbedingungen des Finanzsektors abgestimmten Bestimmungen erlassen wurden, so wurden doch zahlreiche dahingehende soft und hard law Massnahmen geschaffen, um die Beschäftigung qualifizierter, integrer und angesehener Mitarbeiter zu gewährleisten.

Unsere Analyse ergab, dass die drei Kernpunkte der gesetzlichen Bestimmungen die sorgfältige Auswahl, die angemessene Schulung und die periodische Überprüfung sowohl interner als auch externer Mitarbeiter sind. Betroffene Unternehmen sollten in diesem Zusammenhang daher mit der grösstmöglichen Sorgfalt vorgehen und die vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherstellen.

Die Schlussfolgerungen dieser Studie wurden im Februar 2018 anlässlich des Aequivalent Forums präsentiert. Seither hat der Bundesrat die Vernehmlassung für den Erlass von Verordnungen, welche die Ausführungsbestimmungen zum FINIG und zum FIDLEG enthalten, eröffnet, wodurch die Schlussfolgerungen sicherlich noch aktueller werden. Das Inkrafttreten des FIDLEG und des FINIG ist auf den 1. Januar 2020 geplant.

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    Datum Erstveröffentlichung : 18.07.2019

    Autor: Marketing- und Sales-Team von Aequivalent