Bitte beachten Sie, dass die Aequivalent AG die Einverständniserklärung für Personen, die einem Hintergrundüberprüfungsprogramm unterliegen, aktualisiert hat.

Die neue Zustimmungserklärung gilt ab 1. Juli 2020.

Im Folgenden sind die Punkte aufgeführt, die in der neuen Version geändert oder präzisiert wurden:

  • Beschränkung und Spezifizierung der verarbeiteten Daten: Es werden nur die Informationen geprüft und verarbeitet, die von der betroffenen Person zur Verfügung gestellt sowie in den vom Auftraggeber ausgewählten Programmen vorgesehen sind.
  • Zeitliche Beschränkung der Einverständniserklärung (auf das laufende Prüfverfahren).
  • Präzisierung und Bestätigung der Irreversibilität der Löschung und Anonymisierung der Daten.
  • Ausdrückliche Bestätigung, dass die Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung verarbeitet werden.
  • Für Minderjährige ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
  • Standardisierung von Einverständniserklärungen und Foren für die verschiedenen Verifizierungsprogramme („pre-employment“ und „in-employment“).
  • Französische, deutsche und englische Versionen in einem Dokument.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen.

Für weitere Informationen steht Ihnen Mahandry RAMBININTSOA, Datenschutzbeauftragter von Aequivalent AG, gerne zur Verfügung.

Sie können ihn HIER kontaktieren.

Datum Erstveröffentlichung : 30.06.2020

Autor: Marketing- und Sales-Team von Aequivalent