Ja. Hintergrundüberprüfungen sind erlaubt, sofern sie verhältnismässig und für die jeweilige Position relevant sind. In bestimmten Branchen (z. B. Bildung, Finanzwesen) sind sie sogar gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben.
Aequivalent führt alle Überprüfungen transparent und ausschliesslich mit der vorherigen Zustimmung der Kandidatinnen und Kandidaten oder Mitarbeitenden durch – in voller Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und den SECO-Richtlinien.