In der Regel vor Vertragsunterzeichnung oder Arbeitsbeginn. Immer mehr Schweizer und europäische Unternehmen führen jedoch auch regelmässige Überprüfungen durch – z. B. nach zwei bis drei Jahren Betriebszugehörigkeit oder vor einem Positionswechsel mit sensibler Verantwortung – um Sicherheit und Compliance dauerhaft zu gewährleisten.