Ja, ohne ausdrückliche Zustimmung wird keine Überprüfung durchgeführt. Die Einwilligung ist obligatorisch. Eine Verweigerung liegt im Recht der Kandidat:innen, kann jedoch als mögliches Warnsignal in Bezug auf Integrität gewertet werden. Zudem können bestimmte amtliche Nachweise – z. B. Wohnsitzbestätigungen, Strafregister- oder Betreibungsregisterauszüge – nur mit einer unterschriebenen Vollmacht beantragt werden.



